Sonntag, 30. September 2012

EU erreicht 100-GW-Marke bei Windenergie



Nach Angaben der European Wind Energy Association (EWEA) hat die EU bei der Errichtung von Windenergieanlagen die beachtliche Marke von 100 Gigawatt überschritten.
Mit 100 GW Windenergie lässt sich in einem Jahr genügend Strom erzeugen, um 57 Millionen Haushalte komplett zu versorgen.
Die europäische Windenergiebranche brauchte über zwanzig Jahre, um das erste 10-GW-Netz aufzubauen. Es dauerte nur dreizehn Jahre, bis weitere 90 GW hinzukamen. Die Hälfte der gesamten Kapazität im europäischen Windenergiebereich wurde in den vergangenen sechs Jahren errichtet.
 
„Um die gleiche Menge Strom zu erzeugen, wie in Europa jedes Jahr aus Windkraft generiert wird, müssten 72 Millionen Tonnen Kohle in Kohlekraftwerken verbrannt werden. Wollte man einen Güterzug mit dieser Menge Kohle beladen, so hätte dieser 750.000 Waggons und wäre insgesamt 11.500 Kilometer lang – das entspricht der Entfernung zwischen Brüssel und Buenos Aires“, erklärt EWEA-Geschäftsführer Christian Kjaer. „Obwohl wir nur einen Bruchteil der gewaltigen Windressourcen nutzen, über die Europa verfügt, hat die Windenergie einen großen Einfluss auf die Energiesicherheit und den Umweltschutz in Europa. Darüber hinaus profitieren wir vom Technologieexport und von den „grünen“ Jobs, die durch die Nutzung der Windenergie entstehen“, so Kjaer.
 
Mit 100 GW Windkraft kann in einem Jahr die gleiche Energiemenge erzeugt werden, wie mit
62 Kohlekraftwerken oder
39 Kernkraftwerken oder
52 Gasturbinenkraftwerken

Um die Menge an Strom zu produzieren, die von Windenergieanlagen mit einer Gesamtkapazität von 100 GW in einem Jahr generiert wird, müsste man

72 Millionen Tonnen Kohle abbauen, transportieren und verbrennen,
wobei Kosten von 4.983 Millionen Euro und ein CO2-Ausstoß von 219,5 Megatonnen entstehen,
oder
42,4 Millionen Kubikmeter Erdgas fördern, transportieren und verbrennen,
wobei Kosten von 7.537 Millionen Euro und ein CO2-Ausstoß von 97,8 Megatonnen entstehen.
Quelle: European Wind Energy Association EWEA

Samstag, 29. September 2012

Obst und Gemüse in der EU weisen hohe Belastungen durch Hormon-Chemikalien auf



Hormone im Essen! Hormonell wirksame Pestizidrückstände gefährden Verbraucher.
Untersuchung von GLOBAL 2000 und PAN deckt Gefahr für KonsumentInnen auf.
Kopfsalat, Tomaten, Gurken, Äpfel und Lauch sind die fünf Lebensmittel mit der höchsten durchschnittlichen Belastung durch hormonell wirksame Pestizide. KonsumentInnen sind potenziell bis zu 30 verschiedenen Pestizidrückständen mit hormoneller Wirkung ausgesetzt, die das Risiko nachteiliger Gesundheitseffekte mit sich bringen. Dies ist das Ergebnis einer Analyse, die GLOBAL 2000 in Zusammenarbeit mit dem „Pesticide Action Network“ (PAN)-Europe und PAN-Germany auf Basis der Überwachungsdaten der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (European Food Safety Authority) durchführte.

Dr. Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000, führt aus: „Die ermittelten durchschnittlichen Belastungen durch hormonell wirksame Pestizide bei den fünf genannten Sorten liegen zwischen 600 Mikrogramm per Kilo (Äpfel, Lauch) und 1.300 Mikrogramm per Kilo (Grüner Salat). Eine Anti-Baby-Pille beinhaltet im Vergleich dazu maximal 200 Mikrogramm synthetischer Östrogen- und Gestagen-Hormone. Das ist beunruhigend.“

Gesundheitsschädliche Chemikalien
Als „hormonell wirksame Chemikalien“- bzw. „Endocrine Disrupting Chemicals“ (EDC) - werden Chemikalien bezeichnet, die in den Hormonhaushalt des Körpers eingreifen, und so das endokrine System stören können. Eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien zeigt, dass diese Chemikalien mit einer Reihe chronischer Krankheiten in Zusammenhang stehen; darunter Fruchtbarkeitsstörungen, hormonell bedingte Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs, Fettleibigkeit und Diabetes.
Umweltmediziner Prof. Dr. Hans-Peter Hutter erklärt: „Bei diesen Krankheiten ist in Europa ein besorgniserregender Anstieg zu beobachten. Erste Einschränkungen und Verbote für den Einsatz hormonell wirksamer Chemikalien gibt es bei Kinderspielzeug, Babyflaschen und Kosmetika. Umso überraschender ist, dass die Gefahren durch hormonell wirksame Chemikalien in Lebensmitteln die Behörden bislang kaum zu Maßnahmen veranlasst haben."

Gesetzliche Regelung in der Warteschleife
Die neue europäische Pestizid-Gesetzgebung (in Kraft getreten im Juni 2011) sieht vor dem Hintergrund möglicher Gesundheitsgefahren ein generelles Verbot hormonell wirksamer Pestizidwirkstoffe vor. Burtscher betont: „Das ist ein wichtiger Erfolg für den Gesundeitsschutz auf gesetzlicher Ebene, der allerdings bislang ohne praktische Auswirkungen blieb, da es noch keine „offiziellen“ Kriterien zur Identifizierung hormonell wirksamer Chemikalien gibt.“ Die EU-Kommission hat nun die Aufgabe, bis Dezember 2013 Kriterien zur Charakterisierung dieser Substanzen auszuarbeiten. Entscheidend wird sein, ob diese ausreichenden Schutz für die KonsumentInnen bieten werden; oder ob einmal mehr „Schlupflöcher“ geschaffen werden, mit denen die Interessen der Industrie bedient werden.

Wie können sich KonsumentInnen schützen?
Bis das gesetzlich verankerte Verbot für hormonelle Pestizide tatsächlich umgesetzt wird, können sich KonsumentInnen nur schützen, indem sie bestimmte Produkte in der Ernährung und im Haushalt entweder reduzieren oder gänzlich vermeiden. Um hierfür eine Hilfestellung anzubieten, hat GLOBAL 2000 gemeinsam mit PAN eine Informationsbroschüre verfasst, die auf die Gesundheitsrisiken durch hormonell wirksame Chemikalien aufmerksam macht, und Tipps zu deren Vermeidung bietet.
Dieser Ratgeber steht auf der GLOBAL 2000-Homepage (ebenso wie auf www.disruptingfood.info) zum Download bereit. Quelle: Global 2000 2012, PAN Germany 2012

Gift in Kassenbons



Ein neuer Test des Greenpeace Magazins zeigt, dass Kassenbons noch immer giftige Substanzen enthalten.
Gefährliche Zettelflut: Ein neuer Test des Greenpeace Magazins zeigt, dass Thermodruckpapier von Kassenzetteln oft die umstrittene Substanz Bisphenol A (BPA) enthält (genau wie Plastikflaschen etc.), obwohl Experten vor Gesundheitsschäden warnen. Edeka und Kaiser's verwenden noch immer giftige Bisphenole. Andere Firmen haben nach Kritik auf Ersatzstoffe umgestellt.
Vor einem Jahr hatte eine Untersuchung des GreenpeaceMagazins ergeben, dass sieben von acht getesteten Unternehmen in Kassenbons giftige Bisphenole verwendeten. Jetzt zeigt der Folgetest: Kassenbons von Edeka enthalten noch immer das höchst umstrittene Bisphenol A (BPA), Kaiser’s setzt das kaum weniger kritische Bisphenol S (BPS) ein.
Aldi Nord, die Deutsche Bahn und Lidl sind auf den Ersatzstoff Pergafast 201 umgestiegen.REWE verwendet nun die Chemikalie D-8, Galeria Kaufhof und die Deutsche Post höchstwahrscheinlich ebenfalls.
BPA, das auch in Kunststoffen enthalten ist, steht seit Jahren in der Kritik. Es wirkt ähnlich wie das weibliche Sexualhormon Östrogen. Studien deuten darauf hin, dass es unter anderem die Reifung des Gehirns von Kleinkindern schädigen und die männliche Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Problematisch ist auch der Ersatzstoff BPS: Studien zufolge wirkt er ähnlich stark hormonell wie BPA.
Kassenbons gehören nicht in Kinderhände
Die Substanzen befinden sich als Farbentwickler an der Oberfläche von Thermopapier und machen ein bis zwei Prozent von dessen Gewicht aus. Beim Anfassen können sie über die Haut ins Blut gelangen. Die schwedische Chemikalienbehörde KEMI hat kürzlich die Bisphenol-A-Exposition durch Thermopapiere berechnet und nennt die Gefahr einer Schädigung Ungeborener "nicht angemessen beherrschbar".
Die Behörde plädiert für ein vorsorgliches BPA-Verbot in Quittungen, da sich die hormonelle Wirkung schon "bei sehr geringen Dosen" zeige. Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA hat inzwischen eine neue Risikobewertung angekündigt. Auch das Umweltbundesamt will prüfen, "ob das Risiko für Mensch und Umwelt möglicherweise unterschätzt wird".
Sechs der acht geprüften Unternehmen sind auf die Ersatzstoffe Pergafast 201 oder D-8 umgestiegen. Beide Chemikalien wurden jetzt neben 15 anderen möglichen BPA-Alternativen von der US-Umweltbehörde EPA untersucht. Sie sind demnach für den Menschen weniger bedenklich als BPA, aber auch nicht risikofrei. D-8 ist BPS strukturell ähnlich, laut kalifornischer Umweltbehörde hat es eine "eindeutig hormonell aktive Wirkung".
Für Pergafast 201 gilt das nach heutigem Forschungsstand nicht. Beide Substanzen gefährden aber laut EPA die Umwelt. Gelangen sie in Gewässer, kann vor allem Pergafast Fische und andere Wassertiere schädigen. Wie schon vor einem Jahr empfehlen Experten deshalb: Kassenbons nur kurz anfassen, nicht in Kinderhände geben und im Restmüll entsorgen, damit die Chemikalien nicht in den Recyclingkreislauf gelangen.
Quelle: Greenpeace | Sara Westerhaus 2012

Energie aus Wasserstoff



„Das Wasser ist die Kohle der Zukunft" schrieb Jules Verne in seiner Abenteuergeschichte „Die geheimnisvolle Insel“ schon 1875.
Heute gilt Wasserstoff als großer Energielieferant. Doch wie lässt sich Wasserstoff umweltschonend herstellen und in großem Maße nutzen?
Eine Antwort auf diese Frage sei Wasserspaltung mit Hilfe von Sonnenlicht, so Prof. Dr. Thorsten Klüner vom Institut für Reine und Angewandte Chemie. „Die durch Sonne beeinflusste Spaltung von Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff könnte bald in umfangreichem Maß zur Energieerzeugung beitragen“, sagt Klüner, der die Arbeitsgruppe „Theoretische Chemie“ leitet. Wasserstoff könne dann im Energiemix der Zukunft eine wichtige Rolle spielen.


Welche chemischen Prozesse ablaufen müssen, damit Sonnenlicht Wasser in Wasserstoff und Sauerstoff spaltet, das untersucht Klüner in einem eigenen Projekt. „Quantenchemische und quantendynamische Studien zur photokatalytischen Wasserspaltung an Titandioxidoberflächen“, so lautet der Titel
. Das Projekt ist Teil des kürzlich gestarteten bundesweiten Schwerpunktprogramms der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) „Regenerativ erzeugte Brennstoffe durch lichtgetriebene Wasserspaltung“. Die DFG unterstützt Klüners Arbeit mit insgesamt 400.000 Euro.

„Die Verbrennung von Wasserstoff setzt gewaltige Energiemengen frei“, erläutert Klüner den Hintergrund des Projekts. Und statt umwelt- oder klimaschädlicher Lasten, wie bei anderen Verfahren, fiele lediglich reines Wasser an. „Die lichtgetriebene Wasserspaltung – die Photokatalyse – könnte also ein viel versprechender Weg sein, Wasserstoff auf umweltschonende Weise herzustellen“, erläutert Klüner.


Die bislang größte Hürde:
geeignetes Material für die Spaltung des Wassers zu finden. Klüner greift inzwischen auf Titanoxid zurück. „Das Mineral kommt in der Natur vor, muss also nicht mehr aufwendig gewonnen werden.“ Außerdem sei es chemisch sehr stabil, nicht toxisch – und hochreaktiv.

Auch wenn das richtige Material gefunden ist – die Wasserspaltung an Titandioxidoberflächen ist bislang kaum erforscht. „Die grundlegenden Elementarschritte auf atomistischer Ebene sind weitgehend unverstanden“, sagt Klüner. Die Arbeitsgruppe „Theoretische Chemie“ setzt genau hier an: Sie untersucht die Mechanismen der Wasserspaltung durch Licht auf atomarer Skala.

Das erfordert aufwendige quantenchemische Berechnungen, die weltweit einzigartig sind – und die WissenschaftlerInnen in Oldenburg exakt ausführen können, auf dem Oldenburger Großrechner HERO und am Bundeshöchstleistungsrechenzentrum Stuttgart (HLRS).


Modernste Methoden der Quantenchemie und Quantendynamik, lokale und nationale Supercomputer: Klüner ist zuversichtlich, mit diesem Rüstzeug ein neues Design effizienterer Photokatalysatoren auf der Basis von Titandioxid entwickeln zu können. „Mit diesen Photokatalysatoren sollte es in absehbarer Zukunft möglich sein, die lichtgetriebene Wasserspaltung kommerziell in großem Maßstab zu nutzen.“

Quelle:
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 2012

Studie: EU-Zulassung für Pflanzenschutzmittel schützt Gewässer nicht


Die tatsächliche Belastung ist oft deutlich höher als vorausberechnet.
Das aktuelle Verfahren der EU zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere solche gegen Insektenbefall, basiert auf unzureichenden Bewertungsmodellen. Das hat eine Studie der Universität Koblenz-Landau ergeben. Sie weist nach, dass die in Gewässern tatsächlich gefundene Menge der Insektizide häufig höher liegt als die theoretisch berechneten Werte im Zulassungsprozess.
Um Flüsse und Seen ausreichend zu schützen, muss das Verfahren vollständig überprüft und überarbeitet werden.

Auf Feldern ausgebrachte Pflanzenschutzmittel werden z. B. durch Regen in Flüsse und Seen gespült. In größeren Mengen führen sie dort zum Absterben von Tieren und Pflanzen: Die Biodiversität nimmt erheblichen Schaden. Daher ermittelt die EU im Rahmen eines gesetzlich festgeschriebenen Zulassungsprozesses die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln.
Seit Ende der 1990er Jahre werden dazu mit Hilfe mathematischer Simulationsmodelle (FOCUS-Modelle) diejenigen Konzentrationen in Gewässern vorhergesagt, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft entstehen. Nur wenn diese vorhergesagten Konzentrationen unterhalb der ökologisch bedenklichen Wirkschwelle liegen, kann ein Pflanzenschutzmittel in Europa zugelassen werden.
Bislang wurde jedoch nie ausführlich validiert, ob die Vorhersagen mit der Praxis übereinstimmen!!!

Am Beispiel der Insektizide, die besonders giftig für die meisten der in Gewässern lebenden Tiere sind, hat das Institut für Umweltwissenschaften Landau nun die Probe aufs Exempel gemacht. Es verglich in 122 Fällen die gemessenen mit den vorhergesagten Werten.
Das Ergebnis ist besorgniserregend:

Zwischen den Werten gibt es keinerlei statistischen oder auch nur augenscheinlichen Zusammenhang. In bis zu vier von zehn Fällen ist die tatsächliche Belastung der Gewässer höher als vorausberechnet. Bei neueren Insektiziden liegt diese Quote sogar darüber.
„Die Ergebnisse der Studie belegen eindeutig, dass die Berechnungsmodelle in ihrer aktuellen Form für den Gewässerschutz ungeeignet sind“, erklärt Prof. Dr. Ralf Schulz vom Institut für Umweltwissenschaften Landau an der Universität Koblenz-Landau.
„Die Risikobewertung für zahlreiche in der EU zugelassene Wirkstoffe muss daher unter Berücksichtigung der aktuellen Ergebnisse erneut vorgenommen werden. Das ist Aufgabe der entsprechenden Zulassungsbehörden.“

Die in der Praxis deutlich höheren Werte können neben fehlerhaften Berechnungsmodellen weitere mögliche Ursachen haben: nicht eingehaltene Vorschriften beim Ausbringen der Pflanzenschutzmittel durch Landwirte oder unzureichende Anwendungshinweise der Hersteller. „Entweder ist die Zulassung von Insektiziden oder die landwirtschaftliche Praxis mit erheblichen Fehlern behaftet – vermutlich sogar beides“, ergänzt Schulz.
„Die Industrie als Zulassungsinhaber muss ihrer Verantwortung für einen vorsorgenden Umweltschutz gerecht werden und sich an der Ursachenaufklärung beteiligen. In jedem Fall brauchen wir auch in Deutschland mehr unabhängig gewonnene Daten zur Belastung von Gewässern in der Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln.“

Solange die tatsächlichen Ursachen nicht geklärt sind, sollten die im Rahmen der Zulassung vorhergesagten Umweltkonzentrationen bei Insektiziden sicherheitshalber um das Zehnfache erhöht werden, um die Gewässer ausreichend zu schützen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen nicht landwirtschaftlich genutzten Randstreifen von fünf bis zehn Meter Breite zwischen Ackerfläche und Gewässer vorzuschreiben. Darauf wurde jedoch bei der Überarbeitung des Pflanzenschutzgesetzes in Deutschland Ende 2011 verzichtet.
Die gültigen Regelungen der behördlichen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für die Landwirtschaft in der EU wurden erst 2009 novelliert und nachfolgend auch in Deutschland durch eine Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes in nationales Recht übernommen.

Die Studie:
„Regulatory FOCUS Surface Water Models Fail to Predict Insecticide Concentrations in the Field“, Anja Knäbel, Sebastian Stehle, Ralf B. Schäfer, and Ralf Schulz. Die Ergebnisse der Studie werden in der Fachzeitschrift „Environmental Science & Technology“ veröffentlicht. Eine Vorabversion ist online abrufbar. Quelle: Universität Koblenz-Landau 2012