Mittwoch, 8. Mai 2024

Größter Solarpark Baden-Württembergs entsteht auf der Schwäbischen Alb

Mit 80 Megawatt installierter Leistung wird er gut doppelt so leistungsfähig werden wie der bislang auf Platz eins stehende Solarpark im Ländle. Der Spatenstich fand am 4.3.2024 statt. Ab Mitte 2025 soll die Anlage bei Langenenslingen, bestückt mit rund 150.000 Solarmodulen, rechnerisch den Bedarf von ca. 30.000 Haushalten decken.

Branchenverband Solar Cluster Baden-Württemberg, Projektentwickler SolNet und  EnBW als späteren Eigentümer und Betreiber des Solarparks arbeiten bei dem Projekt zusammen. Um die Klimaziele zu erreichen, sind jedes Jahr Solarparks mit einer Gesamtleitung von mindestens 1.400 Megawatt erforderlich. Das sind 18 Solarparks in der Größenklasse, die die EnBW derzeit errichtet.

Der Betrieb des Solarparks wird jährlich CO2-Emissionen in Höhe von rund 55.000 Tonnen vermeiden. Der Südwesten Deutschlands befindet sich beim Solarausbau erst am Anfang des Weges. Zwischen Mannheim und Lindau sind aktuell nur rund 10.400 Megawatt Photovoltaikleistung auf Dächern und im Freiland installiert.

Bis 2040 müssen es laut Landesregierung 47.000 Megawatt sein. Bis dahin braucht es also jährlich Solarparks mit einer installierten Gesamtleitung von rund 800 Megawatt. Das sind 80 Freiflächenanlagen in den bislang herkömmlichen Größen.

Doch neuen Analysen des Solar Clusters Baden-Württemberg zufolge sind bis 2040 gut 70.000 Megawatt installierte Photovoltaikleistung nötig, nicht nur 47.000 Megawatt. Demnach müssten pro Jahr Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von insgesamt rund 4.000 Megawatt errichtet werden. Das ist gut doppelt so viel, wie die Landesregierung vorsieht. Die neuen Zahlen decken sich mit denen anderer Institutionen und Experten.

Quelle und mehr dazu: Solar Cluster Baden-Württemberg e.V. 2024

Titanoxide in Zahnpasten, Kosmetika und Tabletten

E 171 ist in Lebensmitteln verboten, in Kosmetika (als CI 77891 deklariert) erlaubt. Die weißen Farbpigmente Titanoxid und Titandioxid finden sich u. a. in Süßwaren und Überzügen, z. B. in Dragees und Kaugummis, immer noch in manchen Zahnpasten, obwohl es auch gut ohne geht.

Gelangt Titandioxid in den Körper, schädigt es womöglich das Erbgut. Seit 2022 ist es in Nahrungsmitteln verboten – aber sowohl in Nahrungsergänzungsmitteln, in Kosmetika und vor allem in vielen Arzneimitteln (Tabletten) ist es weiterhin zu finden, auch wenn dort die Titan-Sauerstoff-Verbindungen meist völlig überflüssig sind und überhaupt nicht hingehören.
Titanoxide können v. a. über den Verdauungstrakt und die Atemwege in den Körper gelangen.

Achten Sie daher auf die Deklarierung der Inhaltsstoffe: E 171 und CI 77891 = Titanoxide gehören nicht in Ihre Nahrung und nicht in aufsprühbare Sonnencreme.

Mehr dazu s. u. a.:
https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid___gibt_es_gesundheitliche_risiken_-240812.html

Titandioxid wird auch als Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Der Großteil des hergestellten Titandioxids wird in der Technik verwendet, z. B. in der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen.

Bisphenol A in Konservendosen - gesundheitsbedenklich!

Bisphenol A ist aus unschönem Grund bekannt: BPA kann unter anderem die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Die Chemikalie ist auch in Konservendosen zu finden. Stiftung Warentest hat BPA in 51 von 58 untersuchten Konservendosen nachgewiesen.
Aus der Kunsttoff-Innenbeschichtung der Dosen kann Bisphenol A in den Inhalt übergehen. Getestet wurden u. a. Eintöpfe, Thunfisch, Kokos- und Kondensmilch sowie Gemüse.