Auf lebensmittelklarheit.de lässt die Bundesregierung Beispiele für Verbrauchertäuschung sammeln und diskutieren. Zur Bilanz aus zwei Jahren lebensmittelklarheit.de erklärt Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelwerbung bei der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Zwei Jahre lang fördert Frau Aigner fröhlich eine Aufklärungsseite über Etikettenschwindel,
lässt sich von der Begleitforschung zum Portal klipp und klar sagen, dass
Gesetzesänderungen nötig sind – allein, getan hat sie praktisch nichts. Es ist
gut, aber es reicht nicht, wenn von ein paar hundert Produkten auf dem Portal
einige ehrlicher werden, denn es geht um einen effektiven Schutz vor Täuschung
für alle hunderttausend Lebensmittel in den Supermärkten. Die Aufgabe der
Ministerin liegt darin, Verbraucher vor dem alltäglichen Schwindel zu schützen
– das will sie offenbar aussitzen bis zum Ende ihrer Amtszeit.“
Hintergrund
foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten und fordert die Ministerin auf, den 15-Punkte-Plan auf nationaler wie europäischer Ebene durchzusetzen.
Hintergrund
foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan vorgelegt, mit dem die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten und fordert die Ministerin auf, den 15-Punkte-Plan auf nationaler wie europäischer Ebene durchzusetzen.
1. Vorrang von Information vor Werbung
2. Lesbare Mindestschriftgröße
3. Realistische Produkt-Abbildungen
4. Verbindliche Mengenangaben für beworbene Zutaten
5. Umfassende Herkunftskennzeichnung
6. Klare Nährwertangaben
7. Verständliche Aromen- und Zusatzstoff-Deklaration
8. Transparenz über die Verwendung tierischer Zutaten und die Form der
Tierhaltung
9. Lückenlose Kennzeichnungspflicht für genveränderte Pflanzen und
Tiere
10. Transparenz über Herstellungsweise
11. Kennzeichnung herstellungsbedingter Alkoholgehalte
12. Mindest-Füllmengen für Verpackungen
13. Marketingverbot für unausgewogene Kinderprodukte
14. Verbot von Gesundheitsversprechen
15. Klage- und Informationsrechte für Verbraucherverbände
Quelle: http://www.foodwatch.org/
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