Donnerstag, 21. Juli 2016

CETA ermöglicht Klagen gegen öffentliche Wasser-Versorger in Deutschland

"Für die öffentliche Daseinsvorsorge braucht es eine Generalausnahme, die umfassend und rechtssicher alle öffentlichen Dienstleistungen schützt", so begründet die Grünen-Politikerin Haßelmann ein Nein zum CETA-Abkommen. Denn:
Wenn kanadische Firmen oder Niederlassungen von Firmen anderer Staaten in Kanada um 'potenziell für sie mögliche Geschäfte' bangen, könnten sie mittels CETA deutsche Versorger in Zukunft verklagen.

Quelle und mehr dazu:
"Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen: Ceta erlaubt Klagen gegen öffentliche Versorger in Deutschland" Von David Böcking: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ceta-erlaubt-klagen-gegen-wasserwirtschaft-a-1103741.html

So etwas darf nicht sein! Da der Vertragstext diese Abkommens das jedoch nicht rechtssicher ausschließt, bedroht CETA jede europäische Gemeinde und Stadt - und somit alle Bürger und Steuerzahler.

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