Dienstag, 31. August 2010

DECT-Telefone und Handys erzeugen Krebs!

Bahnbrechendes Urteil zur Schädigung durch Mobilfunk in Italien.
Das Oberlandesgericht in Brescia (Norditalien) hat durch ein nun endgültig rechtskräftiges Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt:
Der Gehirntumor eines Angestellten ist auf sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit einem Schnurlostelefon (DECT) bzw. Handy zurückzuführen.

Das Urteil ist bahnbrechend, weil die Richter industriefinanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen und sich nur auf industrieunabhängige stützten.
Das Urteil ermöglicht nun den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter Nutzung von Drahtlos-Telefonen voll haftbar für Folgeschäden ist.

Die Verbraucherzentrale Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von
Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der Arbeitgeber ausdrücklich die
Verantwortung für jegliche zusammenhängenden mittel- bis langfristigen Folgen übernehmen.

Dem Kläger wird jetzt aufgrund seines Handy-Schadens eine 80prozentige Invaliditätsrente ausbezahlt, des Weiteren muss der Arbeitgeber die Gerichtskosten aller Instanzen tragen.

Übrigens, dass z. B. Handys in bis zu 30 Metern Entfernung noch EEG-Veränderungen im Gehirn erzeugen, die nach dem Telefonat noch Stunden anhalten, wurde jetzt durch verifizierte Untersuchungen bestätigt.
Das ist auch das gesundheitliche Aus für alle Headsets, denn das Handy ist bei Benutzung eines Headsets ja immer noch in der Nähe des Körpers. Bei herkömmlichen Headsets wird die Strahlung direkt ins Ohr geleitet und über die Bluetooth-Headsets braucht man sich aufgrund der Bluetooth-Strahlung, die natürlich auch direkt ins Gehirn geht, auch nicht mehr zu unterhalten. Dipl.-Ing. Dietmar Ferger

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