Mittwoch, 8. Mai 2024

Titanoxide in Zahnpasten, Kosmetika und Tabletten

E 171 ist in Lebensmitteln verboten, in Kosmetika (als CI 77891 deklariert) erlaubt. Die weißen Farbpigmente Titanoxid und Titandioxid finden sich u. a. in Süßwaren und Überzügen, z. B. in Dragees und Kaugummis, immer noch in manchen Zahnpasten, obwohl es auch gut ohne geht.

Gelangt Titandioxid in den Körper, schädigt es womöglich das Erbgut. Seit 2022 ist es in Nahrungsmitteln verboten – aber sowohl in Nahrungsergänzungsmitteln, in Kosmetika und vor allem in vielen Arzneimitteln (Tabletten) ist es weiterhin zu finden, auch wenn dort die Titan-Sauerstoff-Verbindungen meist völlig überflüssig sind und überhaupt nicht hingehören.
Titanoxide können v. a. über den Verdauungstrakt und die Atemwege in den Körper gelangen.

Achten Sie daher auf die Deklarierung der Inhaltsstoffe: E 171 und CI 77891 = Titanoxide gehören nicht in Ihre Nahrung und nicht in aufsprühbare Sonnencreme.

Mehr dazu s. u. a.:
https://www.bfr.bund.de/de/titandioxid___gibt_es_gesundheitliche_risiken_-240812.html

Titandioxid wird auch als Filter zum Schutz vor ultravioletter Strahlung in Sonnenschutzmitteln eingesetzt. Der Großteil des hergestellten Titandioxids wird in der Technik verwendet, z. B. in der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen