Hormone im Essen!
Hormonell wirksame Pestizidrückstände gefährden Verbraucher.
Untersuchung von GLOBAL 2000 und PAN deckt Gefahr für KonsumentInnen auf.
Kopfsalat, Tomaten, Gurken, Äpfel und Lauch sind die fünf Lebensmittel mit der höchsten durchschnittlichen Belastung durch hormonell wirksame Pestizide. KonsumentInnen sind potenziell bis zu 30 verschiedenen Pestizidrückständen mit hormoneller Wirkung ausgesetzt, die das Risiko nachteiliger Gesundheitseffekte mit sich bringen. Dies ist das Ergebnis einer Analyse, die GLOBAL 2000 in Zusammenarbeit mit dem „Pesticide Action Network“ (PAN)-Europe und PAN-Germany auf Basis der Überwachungsdaten der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (European Food Safety Authority) durchführte.
Dr. Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000, führt aus: „Die ermittelten durchschnittlichen Belastungen durch hormonell wirksame Pestizide bei den fünf genannten Sorten liegen zwischen 600 Mikrogramm per Kilo (Äpfel, Lauch) und 1.300 Mikrogramm per Kilo (Grüner Salat). Eine Anti-Baby-Pille beinhaltet im Vergleich dazu maximal 200 Mikrogramm synthetischer Östrogen- und Gestagen-Hormone. Das ist beunruhigend.“
Gesundheitsschädliche Chemikalien
Als „hormonell wirksame Chemikalien“- bzw. „Endocrine Disrupting Chemicals“ (EDC) - werden Chemikalien bezeichnet, die in den Hormonhaushalt des Körpers eingreifen, und so das endokrine System stören können. Eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien zeigt, dass diese Chemikalien mit einer Reihe chronischer Krankheiten in Zusammenhang stehen; darunter Fruchtbarkeitsstörungen, hormonell bedingte Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs, Fettleibigkeit und Diabetes.
Umweltmediziner Prof. Dr. Hans-Peter Hutter erklärt: „Bei diesen Krankheiten ist in Europa ein besorgniserregender Anstieg zu beobachten. Erste Einschränkungen und Verbote für den Einsatz hormonell wirksamer Chemikalien gibt es bei Kinderspielzeug, Babyflaschen und Kosmetika. Umso überraschender ist, dass die Gefahren durch hormonell wirksame Chemikalien in Lebensmitteln die Behörden bislang kaum zu Maßnahmen veranlasst haben."
Gesetzliche Regelung in der Warteschleife
Die neue europäische Pestizid-Gesetzgebung (in Kraft getreten im Juni 2011) sieht vor dem Hintergrund möglicher Gesundheitsgefahren ein generelles Verbot hormonell wirksamer Pestizidwirkstoffe vor. Burtscher betont: „Das ist ein wichtiger Erfolg für den Gesundeitsschutz auf gesetzlicher Ebene, der allerdings bislang ohne praktische Auswirkungen blieb, da es noch keine „offiziellen“ Kriterien zur Identifizierung hormonell wirksamer Chemikalien gibt.“ Die EU-Kommission hat nun die Aufgabe, bis Dezember 2013 Kriterien zur Charakterisierung dieser Substanzen auszuarbeiten. Entscheidend wird sein, ob diese ausreichenden Schutz für die KonsumentInnen bieten werden; oder ob einmal mehr „Schlupflöcher“ geschaffen werden, mit denen die Interessen der Industrie bedient werden.
Wie können sich KonsumentInnen schützen?
Bis das gesetzlich verankerte Verbot für hormonelle Pestizide tatsächlich umgesetzt wird, können sich KonsumentInnen nur schützen, indem sie bestimmte Produkte in der Ernährung und im Haushalt entweder reduzieren oder gänzlich vermeiden. Um hierfür eine Hilfestellung anzubieten, hat GLOBAL 2000 gemeinsam mit PAN eine Informationsbroschüre verfasst, die auf die Gesundheitsrisiken durch hormonell wirksame Chemikalien aufmerksam macht, und Tipps zu deren Vermeidung bietet.
Dieser Ratgeber steht auf der GLOBAL 2000-Homepage (ebenso wie auf www.disruptingfood.info) zum Download bereit. Quelle: Global 2000 2012, PAN Germany 2012
Untersuchung von GLOBAL 2000 und PAN deckt Gefahr für KonsumentInnen auf.
Kopfsalat, Tomaten, Gurken, Äpfel und Lauch sind die fünf Lebensmittel mit der höchsten durchschnittlichen Belastung durch hormonell wirksame Pestizide. KonsumentInnen sind potenziell bis zu 30 verschiedenen Pestizidrückständen mit hormoneller Wirkung ausgesetzt, die das Risiko nachteiliger Gesundheitseffekte mit sich bringen. Dies ist das Ergebnis einer Analyse, die GLOBAL 2000 in Zusammenarbeit mit dem „Pesticide Action Network“ (PAN)-Europe und PAN-Germany auf Basis der Überwachungsdaten der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA (European Food Safety Authority) durchführte.
Dr. Helmut Burtscher, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000, führt aus: „Die ermittelten durchschnittlichen Belastungen durch hormonell wirksame Pestizide bei den fünf genannten Sorten liegen zwischen 600 Mikrogramm per Kilo (Äpfel, Lauch) und 1.300 Mikrogramm per Kilo (Grüner Salat). Eine Anti-Baby-Pille beinhaltet im Vergleich dazu maximal 200 Mikrogramm synthetischer Östrogen- und Gestagen-Hormone. Das ist beunruhigend.“
Gesundheitsschädliche Chemikalien
Als „hormonell wirksame Chemikalien“- bzw. „Endocrine Disrupting Chemicals“ (EDC) - werden Chemikalien bezeichnet, die in den Hormonhaushalt des Körpers eingreifen, und so das endokrine System stören können. Eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien zeigt, dass diese Chemikalien mit einer Reihe chronischer Krankheiten in Zusammenhang stehen; darunter Fruchtbarkeitsstörungen, hormonell bedingte Krebserkrankungen wie Brust- und Prostatakrebs, Fettleibigkeit und Diabetes.
Umweltmediziner Prof. Dr. Hans-Peter Hutter erklärt: „Bei diesen Krankheiten ist in Europa ein besorgniserregender Anstieg zu beobachten. Erste Einschränkungen und Verbote für den Einsatz hormonell wirksamer Chemikalien gibt es bei Kinderspielzeug, Babyflaschen und Kosmetika. Umso überraschender ist, dass die Gefahren durch hormonell wirksame Chemikalien in Lebensmitteln die Behörden bislang kaum zu Maßnahmen veranlasst haben."
Gesetzliche Regelung in der Warteschleife
Die neue europäische Pestizid-Gesetzgebung (in Kraft getreten im Juni 2011) sieht vor dem Hintergrund möglicher Gesundheitsgefahren ein generelles Verbot hormonell wirksamer Pestizidwirkstoffe vor. Burtscher betont: „Das ist ein wichtiger Erfolg für den Gesundeitsschutz auf gesetzlicher Ebene, der allerdings bislang ohne praktische Auswirkungen blieb, da es noch keine „offiziellen“ Kriterien zur Identifizierung hormonell wirksamer Chemikalien gibt.“ Die EU-Kommission hat nun die Aufgabe, bis Dezember 2013 Kriterien zur Charakterisierung dieser Substanzen auszuarbeiten. Entscheidend wird sein, ob diese ausreichenden Schutz für die KonsumentInnen bieten werden; oder ob einmal mehr „Schlupflöcher“ geschaffen werden, mit denen die Interessen der Industrie bedient werden.
Wie können sich KonsumentInnen schützen?
Bis das gesetzlich verankerte Verbot für hormonelle Pestizide tatsächlich umgesetzt wird, können sich KonsumentInnen nur schützen, indem sie bestimmte Produkte in der Ernährung und im Haushalt entweder reduzieren oder gänzlich vermeiden. Um hierfür eine Hilfestellung anzubieten, hat GLOBAL 2000 gemeinsam mit PAN eine Informationsbroschüre verfasst, die auf die Gesundheitsrisiken durch hormonell wirksame Chemikalien aufmerksam macht, und Tipps zu deren Vermeidung bietet.
Dieser Ratgeber steht auf der GLOBAL 2000-Homepage (ebenso wie auf www.disruptingfood.info) zum Download bereit. Quelle: Global 2000 2012, PAN Germany 2012
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