Der Bundestag hat am
Donnerstag,
28. Februar und
Freitag, 1. März 2013, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne
vorherige abschließende Aussprache:
Privatisierung der Wasserversorgung:
Der Bundestag hat am 28. Februar Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (17/12394),
der Linksfraktion (17/12482)
und der SPD (17/12519)
abgelehnt, die zum Ziel hatten, eine Privatisierung der Wasserversorgung als
Folge von Vorgaben der EU zu verhindern.
Die Grünen forderten die Bundesregierung auf, den EU-Richtlinienvorschlag zu den
Dienstleistungskonzessionen, zur sogenannten Inhouse-Vergabe von Kommunen und
zur interkommunalen Zusammenarbeit zu stoppen oder weitreichende Ausnahmen zu
erwirken. Ihren Antrag lehnten in
namentlicher Abstimmung 291 Abgeordnete ab, 249 stimmten ihm bei acht
Enthaltungen zu. Die Linke hatte ebenfalls die Ablehnung des
Richtlinienvorschlags verlangt. Auch sollten alle Versuche abgewehrt werden,
rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu einer Liberalisierung oder
Privatisierung der Wasserversorgung führen können. In
namentlicher Abstimmung votierten 299 Abgeordnete gegen diesen
Antrag, 122 befürworteten ihn, es gab 124 Enthaltungen.
Die SPD hatte in ihrem nicht namentlich abgestimmten Antrag die Regierung
aufgefordert, sich der Auffassung des Bundesrates anzuschließen, dass es keiner
europäischen Rechtsetzung zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen bedürfe
und diese abzulehnen sei. Mit einer Dienstleistungskonzession wird eine
kommunale Aufgabe von der Kommune vertraglich auf einen "Dritten" übertragen,
zum Beispiel auf ein kommunales Versorgungsunternehmen.
Brüssel plant nun eine Ausschreibungspflicht für Dienstleistungskonzessionen,
was aus Sicht der SPD eine "weitgehende Umorganisation der kommunalen
Wirtschaft" zur Folge hätte.
Das könnte die Kommunen und die Steuerzahler sehr teuer kommen,
wie sich schon in über 300 Städten gezeigt hat. Insbesondere französische
Großkonzerne haben nach der Übernahme der Wasserversorgung deutscher Ortschaften
die Wasserpreise deutlich erhöht, die Investitionen ins Leitungsnetz drastisch
reduziert und fällige Reparaturen der Abwasserkanäle unterlassen.
Vorab an die
Gemeinden geleistete Millionenzahlungen stellten sich als Darlehen mit
hohen zusätzlichen Zinsfolgekosten heraus.
Verhindern Sie die Privatisierung der Wasserversorgung in
Ihrer Gemeinde – aus eigenem Interesse!
Richtigstellung:
AntwortenLöschenDie SPD hat sich NICHT!!! für diesen Antrag ausgesprochen. Die SPD-Fraktion hat sich kpl. enthalten, ein Abgeordneter hat sich sogar dafür ausgesprochen, daß Wasser KEIN!! Grundrecht darstelle.
http://qpress.de/2013/03/10/die-deutschen-lehnen-wasser-als-menschenrecht-ab/
http://www.youtube.com/watch?v=RgzMLXWY8o0
Bitte um Richtigstellung, sonst wird die SPD ungerechtfertigt!! in ein gutes Licht gestellt.