Montag, 2. Juli 2018

Deutschland droht ein EU-Verfahren wegen zuviel Ammoniak-Ausstoß

Nach dem EuGH-Urteil wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser (siehe  http://wasser-hilft.blogspot.com/2018/06/zu-viel-nitrat-in-deutschlands.html ) droht Deutschland ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren der EU, weil weit mehr schädliches Ammoniak in die Umwelt gelangt als nach dem EU-Grenzwert erlaubt. Darüber hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.

Offenbar wurden die erlaubten Werte deutlich überschritten: Im Jahr 2015 habe der errechnete Ammoniak-Ausstoß bei 670.000 Tonnen gelegen. Das sind 38 Prozent über dem zulässigen Grenzwert. 2016 seien es immer noch 662.000 Tonnen gewesen (Daten vom Bundesagrarministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion).

"Deutschland hat Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen angekündigt, die jedoch bisher nicht zu einem Rückgang der gemeldeten Gesamtemissionen geführt haben", so eine Sprecherin der EU-Kommission.

Massentierhaltung ist Hauptquelle der Ammoniak-Emissionen.
Nach Zahlen der Bundesregierung stammt der Ausstoß zu etwa 95 Prozent aus der Landwirtschaft. Gemäß einer Verordnung des Bundestags, muss der Ammoniak-Ausstoß auf unter 440.000 Tonnen sinken.

Erst im Juni 2018 hatte der Europäische Gerichtshof Deutschland schon wegen der zu hohen Nitratbelastung von Gewässern verurteilt. Deutschland tut zu wenig dafür, seine Gewässer zu schützen. Der Vorwurf der Richter: Die Behörden hätten es versäumt, den massiven Gülle-Einsatz in der Landwirtschaft zu begrenzen. Deutschland habe damit europäisches Recht missachtet.

Quelle: NDR Info am 30. Juni 2018 um 09:45 Uhr.

Siehe auch Europäischer Gerichtshof verurteiltDeutschland wegen der Nitratbelastung. mehr:
https://www.tagesschau.de/inland/nitrat-eugh-101~_origin-c8aeee89-4920-48d5-a912-dbecce28bf84.html

Gegen Nitrat im Wasser kann sich jeder Haushalt mit einer kleinen Umkherosmose-Anlage schützen (siehe: https://wasser-hilft.de/frame_umkehrosmoseanlagen.htm . Gegen die Ammoniak-Gase in der Luft leider nicht.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen