Fast 30 % aller Aquifere in Deutschland sind so hoch mit Nitrat belastet, dass sie der Wasserrahmenrichtlinie nicht entsprechen. Die Sicherung unserer Wasserqualität wird immer aufwendiger und vor allem auch immer kostenintensiver, sprich für uns alle teurer.
Dennoch setzt sich die Lobby der Agrar-Industrie in Berlin und Brüssel immer wieder durch. Die größten Wasservergifter erhalten leider weiterhin die meisten Subventionsgelder. Bezahlen müssen auch das natürlich die steuerzahlenden Bürger.
Was steht im Abschlussdokument des nationalen Wasserdialogs vom Oktober 2020?
Nachhaltig, transparent und flexibel sollen Nutzungskonflikte und Flächenkonkurrenz gelöst werden. Der Trinkwasserversorgung soll eine Vorrangstellung eingeräumt werden, jedoch nicht für alle Nutzungsarten. Stoffeinträge sollen vermieden, Gewässer- und Naturschutz besser verbunden werden. Schöne Worte!
Die Sprecherin für Umweltgesundheit und Umweltpolitik der Bundestagsfraktion der Grünen, Bettina Hoffmann, mahnt: „Der nationale Wasserdialog war Zeitverschwendung. Die Stakeholder haben im Dialog ein weiteres Mal wichtige Herausforderungen benannt, vor denen die Wasserversorgung in Deutschland steht. Es ist auch grundsätzlich richtig, dass die Umweltministerin mit allen Beteiligten spricht, aber dann muss sie am Ende auch Gesetze liefern, die unser Wasser besser schützen. Die Zeit für wohlklingende Lippenbekenntnisse und Prüfaufträge ist eindeutig abgelaufen“.
Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung müssen weiterhin als Kernleistung der Daseinsvorsorge in der kommunalen Hand bleiben, fordern die Verbände der Wasserwirtschaft. Außerdem verlangen sie den Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung bei Nutzungskonflikten und ein Umdenken hin zu einer wassersensiblen Stadtentwicklung. Auch eine Stärkung des Vorsorge- und Verursacherprinzips ist ein wichtiges Anliegen für die Verbände. Mit der Energierückgewinnung aus Klärschlamm und Abwasserwärme trägt die Wasserwirtschaft bereits jetzt zur Energiewende bei. Dafür bräuchte es deutliche Entlastungen im Energiewirtschafts- und -steuerrecht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen