Donnerstag, 24. September 2020

Windenergie-Anlagen verdunkeln keine Wohnungen


Windenergiegegner protestieren immer wieder mit den sogenannten „Schattenwurf“ einer Windenergieanlage gegen den Bau von Windrädern, sobald sich ein Wohngebäude in der Nähe eines geplanten Standortes befindet. Sie behaupten, der Schatten des Rotors sei störend für die Anwohner oder gar gesundheitsschädlich.
Ein so großes Objekt wie eine Windenergieanlage wirft bei Sonnenschein natürlich einen Schatten. Deshalb muss bereits im Genehmigungsverfahren von Anlagen von vornherein klar bewiesen werden, dass die Verschattung höchstens minimal
sein kann.
In einem Gutachten wird bewiesen, dass bei theoretisch angenommenem durchgehenden Sonnenschein jahrein und jahraus und bei stetigem Wind an allen 365 Tagen im Jahr, nie mehr als 30 Tage pro Kalenderjahr und nie mehr als 30 Minuten pro Kalendertag Schatten auf eine bewohnte Fläche geworfen wird.
Nur wenn das gegeben ist, wird der Bau der Anlage genehmigt. Das bedeutet: Eine Anlage, deren Schatten eine tatsächliche, objektive Beeinträchtigung für Anwohner darstellen würde, wird nicht genehmigt und darf überhaupt nicht errichtet werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen