In 15 von 19 Geschirrspülmitteln ist das giftige und schwer abbaubare Silberschutzmittel Benzotriazol in Form von Tabs und Pulver enthalten (Testbericht 11/2019 der Stiftung Warentest). Laut internationaler Gefahrengutkennzeichnung ist Benzotriazol wassergefährdend und giftig für Fische und andere im Wasser lebende Organismen. Es wird nicht gestoppt in den Wasserwerken und gelangt über das Abwasser auch in unser Trinkwasser.
Deshalb ist ein gesetzliches Verbot von wassergefährdendem Benzotriazol in Geschirrspülmittel auf Grundlage des Art. 20a im Grundgesetz Not-wendig.
„Benzotriazol lässt sich bereits in geringen Mengen im deutschen Trinkwasser und an den Küstenregionen der Nordsee nachweisen. Die Auswirkungen auf die Umwelt lassen sich laut Helmholtz-Zentrum Geesthacht bisher nur schwer abschätzen. Dass eine Verunreinigung des Trinkwassers durch Geschirrspülmittel mit Benzotriazol in diesem Ausmaß noch nicht verboten wurde, gibt zu denken. Dabei gäbe es bereits biologisch abbaubare Stoffe als Ersatz für Benzotriazol.
Gemäß Art. 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, verpflichtet sich der Staat in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Daher fordere ich den Gesetzgeber dazu auf, diesen Zusatzstoff in Geschirrspülmittel gesetzlich zu verbieten und dadurch die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (Fische und im Wasser lebende Organismen) zu schützen.“
Nikolai Trapp an Bundesumweltministerin Svenja Schulze.
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Freitag, 2. Oktober 2020
Benzotriazol in Geschirrspülmittel vergiftet unser Trinkwasser und muss verboten werden
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